Gründercoaching Deutschland
In Deutschland gibt es für Existenzgründer das sogenannte Gründercoaching Deutschland, das dem Unternehmer in der Startphase eine Förderung aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung stellt. Das ermöglicht dem Gründer, sich von einem Coach über einem Zeitraum von 12 Monaten betreuen zu lassen. Hierbei wird der Gründer auf Finanzierungsgespräche vorbereitet und Marketingstrategien ausgearbeitet. Ausgeschlossen von der Förderung sind Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen, Fragen zur Buchführung oder eine Aufstellung von Jahresabschlüssen.
Die Höhe des Zuschusses kann bis zur Bemessungsgrenze von 6000 Euro (Netto) betragen, wobei das maximale förderfähige Tageshonorar des Coaches 800 Euro beträgt. In den neuen Bundesländern sowie in den „Phasing out“-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle 75 Prozent oder maximal 4.500 Euro. In den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50 Prozent. Nach Zusage, muss die Beratung innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Im Rahmen der Bemessungsgrenze von 6.000 Euro können auch mehrere Teilaufträge vergeben werden. Fahrtkosten und Mehrwertsteuer sind nicht förderfähig.
Förderung für Gründer aus ALG1 & ALG2
Besondere Förderungen erhalten Gründerinnen und Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen. Dieser Zuschuss beträgt bundesweit einheitlich 90 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro, das maximal förderfähige Beraterhonorar bei 800 Euro pro Tag. Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit können also bis zu 3.600 Euro für ein Coaching erhalten. Voraussetzung ist, dass die Gründerin oder der Gründer entweder das Einstiegsgeld, den Gründungszuschuss oder sonstige weitere Leistungen nach SGB II erhält.
GRÜNDER INFOS
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