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Informationen für Existenzgründer und Unternehmer

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Term Definition
Unfallversicherung

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie verpflichtet, sie gegen Unfälle zu versichern. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind die Berufsgenossenschaften, in die Sie eintreten müssen, sobald Sie Beschäftigte haben. In manchen Berufsgruppen müssen sich die Unternehmer selbst in der Berufsgenossenschaft versichern. Wenn Sie Wert auf eine Absicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten legen und kein Pflichtmitglied sind, können Sie auch freiwillig beitreten.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Während die Betriebshaftpflichtversicherung für Sachschäden zahlt, übernimmt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Kosten für finanzielle Schäden. Sie ist vor allem für beratende Berufe wie Steuer- oder Finanzberater sinnvoll. Passiert Ihnen etwa bei Ihren Berechnungen ein Fehler und erleidet Ihr Kunde dadurch einen Verlust, kann er Sie dafür haftbar machen. Unter Umständen müssen Sie für den Schaden mit Ihrem gesamten Firmenvermögen, vielleicht sogar mit Ihrem Privatvermögen haften.

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Glossary 2.7 uses technologies including PHP and SQL

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