Informationen für Existenzgründer und Unternehmer
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| Einnahme-Überschuss-Rechnung |
Jeder Unternehmer muss eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) machen. Sie ist eine einfache Form der Buchhaltung.Sollte der jährliche Gewinn über 17.500 Euro betragen, muss der amtliche Vordruck zur Gewinnermittlung vom Finanzamt laut Gesetz verwendet werden. Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung werden die Ausgaben von den Einnahmen was einen Gewinn oder Verlust ergibt je nachdem wie der Unternehmer gewirtschaftet hat. Am leichtesten lässt sich die EÜR manuell mit Papier und Kugelschreiber erstellen aber am besten sollte eins der Buchhaltungsprogramme verwendet werden, die es kostenlos zum Download gibt. |
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