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Informationen für Existenzgründer und Unternehmer

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Term Definition
Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)

Durch die Betriebshaftpflichtversicherung ,betriebliche Haftpflichtversicherung, Firmenhaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung, werden die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden, Freiberuflern , industriellen Unternehmern, Handwerkern abgesichert.. Es können Schäden entstehen durch Personal, Gebäude und Grundstücke der Firma, Betriebsmittel.

Für vorsätzlich oder fahrlässige verursachte Schaden, also schuldhaft verursacht, kommt eine Versicherung auf. Bestimmte Berufsgruppen sind verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen wie z.B. Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte, Versicherungsmakler, Ärzte, Architekten. Es können falsche Berechnungen oder falsche Beratungen zu Fehlern führen, die größere Schäden anrichten. In diesem Falle kann es zur Insolvenz führen, wenn durch den Schadensersatz die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens deutlich überschritten werden. Diese Risiken sollte man unbedingt durch eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern.

Versicherte:

Unternehmen als juristische Person Geschäftsführer, Manager, Mitarbeiter Versicherungsnehmer, also der Unternehmer

Versicherte Schäden:

während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen (Schäden in der Freizeit sind durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt) Sachschäden Personenschäden die im Versicherungsschein enthalten sind Vermögensschäden, die in Verbindung mit einem Personen- oder Sachschaden stehen?

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