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Term Definition
Arbeitslosengeld 1

Im Behördendeutsch ist das Arbeitslosengeld I neben dem Insolvenszgeld, Kurzarbeitergeld und Teilarbeitslosengeld eine Entgeltersatzleistungen und Teil der Arbeitsförderung.

Das Arbeitslosengeld I ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Es wird gewährt, wenn Arbeitslosigkeit eintritt und ist im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) in den Paragraphen §§ 117-151, 309-313, 323-325, 434j und 434l geregelt.

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