Ein Businessplan wird meist von Existenzgründern benötigt, um mögliche Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. Hierzu gilt der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur für das bekannteste Förderprogramm in Deutschland. Der Gründungszuschuss ist für Empfänger des Arbeitslosengeldes 1 „kurz ALG1“ bestimmt. Für Existenzgründer mit Bezug des Arbeitslosengeldes 2, ist das Einstiegsgeld vorgesehen.
Der Unterschied dieser zwei Förderprogramme ist, dass ein Gründer mit dem Bezug von ALG1 einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss hat, so lange alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dagegen liegt die Genehmigung des Einstiegsgeldes im Ermessen der Agentur für Arbeit und wird nur nach strenger Prüfung auf Tragfähigkeit gewährt. Hierzu sollten sich aber Existenzgründer mit Bezug von ALG2 nicht entmutigen lassen und den Versuch starten. Wir helfen mit unserer Businessplanerstellung, reichlichen Tipps und Beratungen weiter. Unser Businessplan- Tool ist für den Gründungszuschuss, das Einstiegsgeld und Finanzierungen geeignet. Alle Existenzgründer und Unternehmer erhalten Ihren Businessplan kostenlos
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